Beschreibung
Ergebnisse für Abschnitt Registerkarte 2 – „Wünschen Sie die Aufhebung von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 604 vom 15. Juli 1966 mit den „Bestimmungen über individuelle Kündigungen“, der durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 108 vom 11. Mai 1990 ersetzt wurde, beschränkt auf die Wörter: „zwischen einem“, die Wörter „und höchstens 6“ und die Wörter: „Der Höchstbetrag der vorgenannten Entschädigung kann um bis zu 10 Monatsgehälter für Arbeitnehmer mit mehr als zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und um bis zu 14 Monatsgehälter für Arbeitnehmer mit mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht werden, wenn sie bei einem Arbeitgeber mit mehr als fünfzehn Beschäftigten beschäftigt sind.“?“
| Art des Dokuments | Datensatz , |
| Nummer und Datum | N. der |
| Veröffentlichungsdatum | Juni 10, 2025 |
| Betreff | Ergebnisse für Abschnitt 2 – Entlassungen und Abfindungsgrenzen |
| Formate | csv |
| Lizenzen | offene Lizenz |