Aktualisierte Liste der Laienrichter. Zweijahreszeitraum 2027/28.

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Aktualisierte Liste der Laienrichter. Zweijahreszeitraum 2027/28.

Datum:

03. April 2025

Lesezeit:

Beschreibung

Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 21 des Gesetzes Nr. 287 vom 10. April 1951 und den nachfolgenden Änderungen die Antragsfrist für die Eintragung in die endgültigen Listen der Laienrichter des Schwurgerichts und des Schwurgerichtsberufungsgerichts ab heute bis zum 31. Juli 2025 läuft.

Wer noch nicht registriert ist, aber Interesse hat, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Italienische Staatsbürgerschaft und Genuss bürgerlicher und politischer Rechte;
  • Gutes moralisches Verhalten;
  • Alter mindestens 30 Jahre und höchstens 65 Jahre;
  • Mittleres Schuldiplom erster Stufe für Laienrichter am Assisengericht und mittleres Schuldiplom zweiter Stufe für Laienrichter am Assisenberufungsgericht.

Die Bewerbung muss Ihren Namen, Nachnamen, Vaterschaftsnachweis, Geburtsdatum und -ort, Ihre Ausbildung, Ihren Beruf und Ihre registrierte Adresse (Straße, Hausnummer und E-Mail-Adresse) enthalten.

Vollständige Anträge mit einem gültigen Ausweisdokument können auch per zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse gesendet werden: comunebarcellonapdg@postecert.it

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am 31. Juli 2025.

Letzte Aktualisierung: 01/06/2025, 09:59

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