Hinweis – Regelmäßige Aktualisierung des Wählerverzeichnisses der Wahllokalpräsidenten

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Aktualisierung

Datum:

25. September 2025

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Beschreibung

Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Monats OktoberZum Zwecke der regelmäßigen Aktualisierung des Wählerverzeichnisses für das Amt des Präsidenten des Wahlamtes können Bürger, die in den Wählerlisten dieser Gemeinde eingetragen sind und die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen, beantragen, in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen zu werden, sofern sie dies noch nicht sind. Hierzu müssen sie einen formlosen Antrag an den Bürgermeister richten, in dem sie Folgendes angeben müssen: Nachname und Vorname,
Wohnsitz, Geburtsort und -datum, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bestätigen Sie hiermit, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Eintragung in das Wählerverzeichnis dieser Gemeinde;
  2. Besitz einer Qualifikation (mindestens ein Sekundarschulabschluss);
  3. Nicht älter als 75 Jahre

Dass innerhalb des Monats November die Wähler dieser Gemeinde, die im Besitz der vorgeschriebenen Anforderungen sind
Sie können beim Bürgermeister einen Antrag auf Eintragung in das gemäß Artikel 1 des Gesetzes Nr. 120 vom 30. April 1999 vorgesehene Wählerverzeichnis stellen, sofern sie noch nicht eingetragen sind. Aus diesem Verzeichnis werden die Wahlbeobachter für politische Wahlen oder Volksabstimmungen ernannt. Für Kommunal- und Regionalwahlen sind gesonderte Anträge gemäß den von der Präfektur Messina mitgeteilten Anweisungen und Fristen einzureichen.

Der auf einfachem Papier verfasste Antrag muss folgende Angaben enthalten: Nachname und Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum sowie die Bestätigung, dass die Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Eintragung in das Wählerverzeichnis dieser Gemeinde;
  2. Besitz eines obligatorischen Schulabschlusses.

Folgende Personen sind von den Funktionen des Vorsitzenden des Wahlamts, des Wahlbeobachters und des Sekretärs ausgenommen:

  1. Mitarbeiter des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation sowie des Verkehrsministeriums und von Unternehmen, die regionale oder lokale öffentliche Verkehrsdienste betreiben;
  2. Angehörige der Streitkräfte im aktiven Dienst;
  3. Provinzärzte, Gesundheitsbeamte und medizinische Offiziere;
  4. Gemeindesekretäre und Gemeindeangestellte, die zur Erbringung von Dienstleistungen in Gemeindewahlbüros eingesetzt oder angewiesen wurden;
  5. Die Kandidaten bei den Wahlen, für die die Abstimmung stattfindet;
  6. Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben.

Der Antrag muss, wie in den Artikeln 21 und 38 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28.12.2000 gefordert, vom Antragsteller in Anwesenheit des für den Empfang des Antrags zuständigen Mitarbeiters (Posteingangsstelle der Gemeinde) unterzeichnet oder, ebenfalls unterzeichnet und zusammen mit einer unbeglaubigten Fotokopie des Personalausweises des Unterzeichners, per E-Mail mit Empfangsbestätigung ausschließlich an eines der folgenden Konten gesendet werden:

comunebarcellonapdg@postecert.it

comunebarcellonapdg-elettorale@pcert.postecert.it

Das Antragsformular ist auf der Website der Agentur verfügbar oder kann direkt im Wahlbüro oder im Posteingangsbereich von 10:00 bis 12:00 Uhr an jedem Werktag (außer samstags) abgeholt werden.

 

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Letzte Aktualisierung: 25/09/2025, 07:24

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