Beschreibung
Die Bürger werden darüber informiert, dass die Regionalabteilung für Familie und Sozialpolitik gemäß Art. 6 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 10 vom 31. Juli 2003 mit DDG Nr. 535/S8 vom 19.02.2026 die öffentliche Bekanntmachung zur Bereitstellung einer 1.000,00 € Prämie für die Geburt eines Kindes, im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel.
Die Auszahlung des Bonus erfolgt über die Gemeinden auf Grundlage der unten aufgeführten Parameter und Kriterien.
Ein Elternteil oder, im Falle eines rechtlichen Hindernisses, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann den Bonus beantragen:
- Italienische oder EU-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis (falls Nicht-EU-Staatsbürger).
- Wohnsitz im Gebiet der Region Sizilien zum Zeitpunkt der Geburt, Adoption oder Pflege; für die beiden letztgenannten Fälle ist das Datum des vom Jugendgericht erlassenen Beschlusses maßgeblich.
- ISEE-Indikator für die Familieneinheit des Antragstellers, der nicht überschreitet 10.000,00 €
Der Beitrag für das Jahr 2026 wird in zwei Semestern gezahlt:
- Im ersten Halbjahr werden Beiträge für Kinder gezahlt, die zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. März 2026 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wurden.
- Im zweiten Halbjahr werden Beiträge für Kinder gezahlt, die zwischen dem 1. April und dem 30. September 2026 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wurden.
Anträge von Personen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2026 geboren wurden, werden im Jahr 2027 bearbeitet.
Der Antrag, der ausschließlich auf einem vom Ministerium für Familie und Sozialpolitik bereitgestellten Formular gemäß den Formularen für die Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung gemäß Art. 46 ff. des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 und den nachfolgenden Änderungen erstellt wird, ist beim Sozialsekretariat der Gemeinde erhältlich oder kann von der Website heruntergeladen werden.
Folgendes muss dem Antrag beigefügt werden:
- Fotokopie des gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers gemäß Artikel 38 des Präsidialdekrets 445/2000
- ISEE-Indikatorzertifikat, ausgestellt von autorisierten Stellen, derzeit gültig
- Im Falle eines Nicht-EU-Bürgers ist eine Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
- Kopie eines Adoptions- oder Pflegefamilienbeschlusses
Bewerbungen müssen eingereicht werden innerhalb von 45 Tagen nach dem Geburtsdatum des Neugeborenen im Eingangspostamt der Gemeinde Barcellona Pozzo di Gotto oder per zertifizierter E-Mail: comunebarcellonapdg@postecert.it
Die Regionalabteilung für Familie und Sozialpolitik erstellt die regionalen Ranglisten gemäß den in DDG Nr. 535/S8 vom 19.02.2026 festgelegten Verfahren.
Der Bonus wird den Begünstigten direkt von ihren Wohngemeinden ausgezahlt, sobald die Mittel von der vorgenannten Regionalabteilung überwiesen wurden.
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf die Kinderbonus-Intervention für Kinder, die im Jahr 2026 geboren werden, sind:
- JANUAR – FEBRUAR 2026 VON 15. APRIL 2026;
- MÄRZ 2026 VON 15. MAI 2026;
Für das 2. Halbjahr 2026 (Geburtszeitraum: 1. April bis 30. September 2026) gilt folgende Frist für die Einreichung der Bewerbungen: 45 Tage ab dem Geburtsdatum des Neugeborenen