Beschreibung
Mit einem vom Ministerrat am 16. Juni 2026 verabschiedeten Dekret hat die Regierung die Gültigkeit von Personalausweisen in Papierform über den in der EU-Verordnung 1157/2019 festgelegten Stichtag 3. August 2026 hinaus verlängert. Bitte beachten Sie, dass noch nicht abgelaufene Papierdokumente auch nach dem 3. August 2026 für alle Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu öffentlichen Dienstleistern bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig bleiben.
Achte auf die GrenzenWie vom Innenministerium festgelegt, wird die Gültigkeit nur für bestimmte Zwecke und im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung und zu Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, bestätigt.
Die Verlängerung schützt Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Behörden und verhindert die Unterbrechung wichtiger Dienstleistungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass in jedem Fall Folgendes gilt: Ab dem 3. August 2026 werden Papierdokumente für Auslandsreisen nicht mehr akzeptiert., wie in der EU-Verordnung 1157/2019 vorgeschrieben. Für die Reise benötigen Sie einen CIE-Ausweis oder einen Reisepass.
Bis zur bevorstehenden Aktivierung weiterer CIE-Büros Bitte beachten Sie, dass Reservierungen für die Ausstellung von Dokumenten gemäß den folgenden Anweisungen vorgenommen werden können:
- in Anwesenheit
- telefonieren
Interessenten können einen Termin vereinbaren. ausschließlich Dienstags und donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr, indem Sie direkt zum Schalter im ersten Stock gehen oder telefonisch, jedoch nur während der oben genannten Zeiten, ausschließlich unter der unten angegebenen Mobilnummer: 3669334244Es gibt keinen Nachrichten- oder Anrufbeantworterdienst für Rückrufe.
Das Büro ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:15 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 17:15 Uhr nur nach vorheriger Anmeldung für die Öffentlichkeit zugänglich. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit (aktuelles Passfoto, Zahlungsbeleg, abgelaufener Personalausweis oder eine Kopie der Verlustanzeige). Die maximale Wartezeit beträgt 10 Minuten. Bei Nichterscheinen ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen (z. B. unerwartete krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern), kann es zu Änderungen oder Verschiebungen des Serviceangebots kommen.