Beschreibung
Die Bürger werden darüber informiert, dass das Wahlamt aus Gründen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Duplikaten der Wählerkarten ab dem [Datum einfügen] für die Öffentlichkeit geöffnet bleibt.
wie unten angegeben:
Monat Mai 2025
Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:15 Uhr
Donnerstag auch von 16:00 bis 17:15 Uhr.
Monat Juni 2025
Freitag, 6. Juni, von 9:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, 7. Juni, von 9:00 bis 18:00 Uhr
Am Sonntag, dem 8. Juni, und Montag, dem 9. Juni, während der gesamten Dauer der Wahlvorgänge, d. h. von 7,00 Uhr bis 23,00 Uhr am Sonntag und von 7,00 Uhr bis 15,00 Uhr am Montag
Gemäß Präsidialerlass Nr. 299 vom 8. September 2000 gilt: „Im Falle, dass die Wählerkarte keinen Platz mehr bietet, verloren gegangen oder gestohlen wurde, kann die Gemeinde dem Inhaber auf Antrag und nach Vorlage einer Verlustanzeige bei den zuständigen Polizeibehörden oder auch nur einer Selbstauskunft über den Verlust eine Zweitschrift der Karte ausstellen. “