Der Service „Zufahrtsgenehmigung“ ermöglicht es Interessenten, eine Zufahrtsgenehmigung zu beantragen.
Eine Einfahrt ist eine Öffnung von einem Privatgrundstück in einen öffentlichen Durchgang, die durch ein Schild gekennzeichnet ist, das das Parken für andere Fahrzeuge verbietet.
Das Parkverbot in der Nähe der Einfahrt gilt für die gesamte Fläche, die der Eigentümer benötigt, um die Zufahrt tatsächlich nutzen zu können.
Das Vorhandensein der Einfahrt verbietet das Parken, folgende Parkmöglichkeiten sind jedoch erlaubt:
- der kurze Halt zum Be- und Entladen von Waren;
- die Haltestelle.