Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass das Wahlamt aufgrund der Ausstellung von Duplikaten der Wählerkarten wie folgt für die Öffentlichkeit geöffnet bleibt:
Monat Februar
• Montag bis Freitag, von 9,00 bis 12,15 Uhr
• Donnerstag auch von 16,00 bis 17,15 Uhr.
Monat März
• Montag bis Freitag, von 9,00 bis 12,15 Uhr
• Donnerstag auch von 16,00 bis 17,15 Uhr.
• Freitag, 20. März, von 9,00 bis 18,00 Uhr
• Samstag, 21. März, von 9,00 bis 18,00 Uhr
• Sonntag, 22. und Montag, 23. Juni, für die gesamte Dauer der Wahlvorgänge, d.h. von 7,00 Uhr bis 23,00 Uhr am Sonntag und von 7,00 Uhr bis 15,00 Uhr am Montag
Gemäß Präsidialerlass Nr. 299 vom 8. September 2000, „Falls die Wählerkarte keinen Platz mehr hat, verloren geht oder gestohlen wird, kann die Gemeinde dem Inhaber auf Antrag eine Zweitschrift der Karte ausstellen, sofern dieser eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden oder auch nur eine Selbstauskunft über den Verlust vorlegt."
Formulare sind im Wahlamt erhältlich (Bitte beachten Sie, dass das Büro keine Kopierdienste anbietet.