Beschreibung
Gemäß Artikel 1(b)(5) des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 31. Juli 2003 gewährt die Regionalabteilung für Familie und Sozialpolitik im Rahmen der verfügbaren Mittel einen Bonus von 1.000,00 € für die Geburt eines Kindes .
Die Auszahlung des Bonus erfolgt über die Gemeinden auf Grundlage der unten aufgeführten Parameter und Kriterien.
Der Bonus kann Kindern gewährt werden, die zwischen dem 01. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 geboren oder adoptiert wurden.
Ein Elternteil oder, im Falle eines rechtlichen Hindernisses, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann den Bonus beantragen:
- Italienische oder EU-Staatsbürgerschaft oder, falls Nicht-EU-Bürger, eine Aufenthaltserlaubnis; (Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis müssen sich zum Zeitpunkt der Geburt mindestens zwölf Monate in der Region Sizilien aufgehalten haben);
- Wohnsitz in der Region Sizilien zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption;
- Geburt des Kindes auf dem Gebiet der Region Sizilien;
- ISEE-Indikator für die Familieneinheit des Antragstellers, der nicht überschreitet € 10.140,00.
Der Antrag, der ausschließlich auf einem vorgegebenen Formular ausgefüllt wird, ist im Sozialamt der Gemeinde erhältlich und kann von der Website heruntergeladen werden.
Folgendes muss dem Antrag beigefügt werden:
- Fotokopie des Ausweisdokuments des Antragstellers;
- ISEE-Indikatorzertifikat, ausgestellt von autorisierten Stellen, derzeit gültig;
- Kopie des Adoptionsbeschlusses;
- Für Nicht-EU-Bürger ist eine Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis einschließlich einer Selbstauskunft erforderlich.
Anträge müssen bis zu folgenden Terminen bei der Postannahmestelle der Gemeinde oder per Einschreiben (PEC) an comunebarcellonapdg@postecert.it eingereicht werden :
- für diejenigen, die zwischen dem 01.04.2025 und dem 30.09.2025 geboren oder adoptiert wurden, spätestens bis zum 14.11.2025
- für diejenigen, die zwischen dem 01.04.2025 und dem 30.09.2025 geboren oder adoptiert wurden, spätestens bis zum 14.11.2025
Die Regionalabteilung für Familie und Sozialpolitik erstellt die regionale Rangliste gemäß den in Anhang A des DDG Nr. 1055 vom 24. April 2025 festgelegten Verfahren. Die Prämie wird den Leistungsberechtigten nach Überweisung der Mittel durch die genannte Regionalabteilung direkt von ihren Wohngemeinden ausgezahlt. Die Leistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Steuer- und Sozialversicherungspflicht und kann mit ähnlichen Leistungen oder Zulagen kombiniert werden.