Hinweis – Verbot der Nutzung des Gewässers

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Torrente Longano und der Termini-Torrent 

Datum:

11. Juni 2025

Lesezeit:

Beschreibung

Den Bürgern wird mitgeteilt, dass nach Beginn der für die Planung der Küstensicherheitsmaßnahmen erforderlichen Vermessungsarbeiten gemäß der Hafenmeisterverordnung Nr. 14/2025 bis zu 06 / 07 / 2025und in jedem Fall bis zum Ende der Operationen, in dem Wasserabschnitt zwischen dem Torrente Longano und im Termini Torrent sind die Schifffahrt, das Anhalten und Ankern jeglicher Marineeinheiten außer den betreffenden Anlagen, das Fischen, Baden sowie jede andere Aktivität über oder unter Wasser, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung des Meeres zusammenhängt, verboten..

Schiffe und Boote im Transit müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu fahrenden Schiffen einhalten und dabei äußerste Vorsicht walten lassen. Die in diesem Artikel festgelegten Verbote und Anforderungen gelten nicht für Schiffe der Küstenwache, Polizeikräfte und Feuerwehren im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben.

Letzte Aktualisierung: 11/06/2025, 11:30

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