Hinweis – Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Papierausweises

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Die Gültigkeit wurde verlängert, aber beachten Sie die Reisebeschränkungen im Ausland.

Datum:

18. Juni 2026

Lesezeit:

Beschreibung

Mit einem vom Ministerrat am 16. Juni 2026 verabschiedeten Dekret hat die Regierung die Gültigkeit von Personalausweisen in Papierform über den in der EU-Verordnung 1157/2019 festgelegten Stichtag 3. August 2026 hinaus verlängert. Bitte beachten Sie, dass noch nicht abgelaufene Papierdokumente auch nach dem 3. August 2026 für alle Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu öffentlichen Dienstleistern bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig bleiben.

Bitte beachten Sie die Einschränkungen : Wie vom Innenministerium festgelegt, wird die Gültigkeit nur für bestimmte Zwecke und im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung und zu Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, bestätigt.

Die Verlängerung schützt Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Behörden und verhindert die Unterbrechung wichtiger Dienstleistungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ab dem 3. August 2026 gemäß EU-Verordnung 1157/2019 für Auslandsreisen keine Papierdokumente mehr akzeptiert werden . Für Reisen ist ein CIE (Certificate of Inclusion) oder ein Reisepass erforderlich.

Bis zur bevorstehenden Inbetriebnahme weiterer CIE-Büros teilen wir Ihnen mit, dass Reservierungen für die Ausstellung von Dokumenten gemäß den nachstehenden Anweisungen möglich sein werden:

  • in Anwesenheit
  • telefonieren

Interessenten können ausschließlich dienstags und donnerstags zwischen 9:00 und 11:00 Uhr einen Termin vereinbaren. Dies ist persönlich im Büro im ersten Stock oder telefonisch unter der folgenden Mobilnummer während der genannten Zeiten möglich: 3669334244. Rückrufe werden weder per SMS noch per Anrufbeantworter entgegengenommen.

Das Büro ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:15 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 17:15 Uhr nur nach vorheriger Anmeldung für die Öffentlichkeit zugänglich. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit (aktuelles Passfoto, Zahlungsbeleg, abgelaufener Personalausweis oder eine Kopie der Verlustanzeige). Die maximale Wartezeit beträgt 10 Minuten. Bei Nichterscheinen ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen (z. B. unerwartete krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern), kann es zu Änderungen oder Verschiebungen des Serviceangebots kommen.

 

Herausgegeben von

Diese Seite wird verwaltet von

Personen

  • Tindaro Di Pasquale

    Beauftragter für Jugendpolitik, Veranstaltungen, Aufsichtskommission, demografische Dienste, Melderegister und Ortsnamen, Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, öffentlichen Wohnungsbau und Beziehungen zur IACP, Tierschutzpolitik

Letzte Aktualisierung: 18/06/2026, 16:17

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